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d) Aufhebung des Kopftuchverbots für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen

Bündnis 90/DIE GRUNEN haben sich wiederholt gegen pauschale Kopftuchverbote gewandt. Sowohl im grünen Wahlprogramm als auch in den „Leitlinien einer grünen Islampolitik in Bremen“ fordern wir, dass gesetzliche Regelungen für die Kleidung beispielsweise von Erzieherinnen und Lehrerinnen, die das Neutralitätsgebot der Bildungseinrichtung schützen sollen, für alle gelten müssen. Einseitige Einschränkungen, die sich ausschließlich gegen den Islam wenden, lehnen wir ab. Im Sinne einer Eigenverantwortlichkeit der jeweiligen Behörde oder Schule sind Spielräume möglich, in denen das Tragen des Kopftuches ohnehin unproblematisch ist. In jedem Fall treten wir für Einzelfallregelungen ein, die Konflikte abbauen, ohne religiöse Gefühle zu verletzen, die Identifikation mit Staat und Gesellschaft ermöglichen und deshalb dem Integrationsprozess förderlich sind. Initiativen gerade muslimischer Frauen, die in der Kopftuchfrage der Konsensförderung und dem gegenseitigen Verständnis dienen, unterstützen wir.

Die CDU Bremen hält am Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen im Lande Bremen fest. Eine Aufhebung oder Lockerung im Einzelfall lehnen wir ab.

Das Land Bremen hat am 26.06.2008 einen „Kopftuchprozess“ vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren, und das ist gut so. Der 2005 eingeführte § 59b des Schulgesetzes ist jedoch weiter in Kraft und ermöglicht auch aufgrund des genannten Urteils, zwar nicht die Zulassung zum Referendariat, wohl aber die Übernahme ins Beamtenverhältnis mit Hinweis auf ein Bekenntnis zum Kopftuch zu verweigern.

Ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst ist als ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu werten. Auch die in einigen Bundesländern gewählte Variante, generell das Tragen „religiöser Symbole“ an Schulen zu verbieten, ändert nichts daran, dass es sich von der Wirkung her um eine gezielte anti-muslimische Ausgrenzung handelt. Dem Bundesverwaltungsgericht ist in seiner Ausführung beizupflichten: „Die staatliche Neutralitätspflicht im schulischen Bereich verlangt hiernach keine „Sterilität“ im Sinne eines Fernhaltens jeglicher weltanschaulicher oder religiöser Zusammenhänge, sondern eine die gesellschaftlichen Realitäten nicht ausblendende Vermittlung dieser Zusammenhänge, ohne sie in der einen oder anderen Richtung einseitig zu werten.“

Es wäre daher sinnvoll, durch eine Überarbeitung des § 59b klarzustellen, dass damit kein diskriminierender Druck für oder gegen bestimmte Bekleidungsgewohnheiten ausgeübt wird.

Grundsätzlich gilt das Recht auf freie Ausübung der Religion für Lehrer und Schüler. Der Unterricht in den Schulen muss weltanschaulich neutral erfolgen. Das Tragen religiöser Symbole soll aus unserer Sicht gestattet werden, soweit es diesem Gebot nicht entgegen steht.

c) Objektive Darstellung des Islams in Schulbüchern und Lehrmaterialien (z.B. Biblische Geschichte/Religionskunde, Geschichts- und Politikunterricht etc.)

Diskriminierung oder vorurteilsbeladene Darstellungen des Islam haben aus unserer Sicht in Schulbüchern und Lehrmaterialien nichts zu suchen. Da der überwiegende Teil der Lernmittel nicht unmittelbar in der Schule hergestellt wird, sind auch hier der gesellschaftliche Diskurs und die rationale Auseinandersetzung mit Fehlentwicklungen entscheidend. Wir sehen hier ebenfalls einen Bereich, in dem der Dialog zwischen Eltern und Bildungseinrichtungen eine wichtige Rolle spielen kann.

Wie bereits ausgeführt, ist es Auffassung der CDU Bremen, dass Religionsunterricht durch entsprechend theologisch ausgebildete Fachlehrkräfte gegeben werden sollte. Die Unterrichtsmaterialien für ein allgemeines Alternativfach Islamkunde müssen theologisch auf dem neuesten Stand sein.

Angesichts der mangelhaften finanziellen Ausstattung der Schulen in Bremen macht es wenig Sinn, auf bessere Lehrbücher zu warten. Viele Schulen behelfen sich mit kopierten Arbeitsblättern und Lehrmaterialien. Dies bietet umgekehrt auch die Möglichkeit, eine objektive Darstellung des Islam (und überhaupt die Einbeziehung des Islam in verschiedene Fächer wie Biblische Geschichte, Politik, Geschichte, Sozialkunde) zügig zu erreichen. Die Einsetzung einer entsprechenden gemeinsamen Schulbuchkommission auf kommunaler oder Landesebene, an der Muslime und Nicht-Muslime gleichermaßen zu beteiligen wären, könnte ein sinnvoller Schritt sein.

Eine objektive, weltanschaulich neutrale Darstellung des Islam in Unterrichtsmaterialien und Lehrbüchern ist sicherzustellen und sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Im Übrigen vgl. Antwort zu 5a).

b) Schaffung der Voraussetzungen an öffentlichen Schulen für muslimische Schüler und Schülerinnen zur Teilnahme an Klassenfahrten, Sport- und Schwimmunterricht sowie Gebetsmöglichkeiten

Die Teilnahme an Klassenfahrten, Sport- und Schwimmunterricht muss für alle Schülerinnen und Schuler möglich sein. Die dafür nötigen Voraussetzungen und Rücksichtnahmen sollten. Gegenstand des konkreten und lösungsorientierten Dialogs zwischen Eltern und Schule sein. Hierfür ist eine stärkere Mitwirkung muslimischer Eltern in den Elternvertretungen und sonstigen Gremien notwendig.

Aus Sicht der CDU Bremen ist es nicht erforderlich, Sondern an öffentlichen Schulen für die Teilnahme muslimischer Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Das Schulrecht sieht die grundsätzliche Koedukation von Mädchen und Jungen in allen Fächern vor. Auch die Teilnahme an Schulausflügen und Klassenfahrten ist durch die Schulpflicht geboten. Ggf. muss auf besondere Verhaltensweisen von den Schülerinnen und Schüler selbst geachtet werden. Die Einrichtung von Gebetsräumen an Schulen oder Hochschulen lehnen wir ab. Das persönliche Gebet kann im Rahmen der freien Religionsausübung im Stillen in entsprechenden Unterrichts und Vorlesungspausen erfolgen.

Die gemeinsame Teilnahme an Klassenfahrten und die Teilnahme an Sport- und Schwimmunterricht stellt ein pädagogisch und sozial sehr wichtiges Element des schulischen Lebens dar. Grundsätzlich sollte daher nach Wegen gesucht werden, wie diese Teilnahme auch für muslimische Schülerinnen und Schüler möglich gemacht werden kann. Dies sollte auf der Ebene der einzelnen Schule gelöst werden, aber das wechselseitige Problembewusstsein sollte zentral gefördert werden.

Der in der Landesverfassung Art. 33 verankerte Grundsatz der sogenannten „Duldsamkeit“ gebietet die Rücksichtnahme der Schule auf die religiösen Empfindungen aller Schülerinnen und Schüler. Die gemeinsame Handreichung des BMI und der Deutschen Islamkonferenz vom Juni 2009 bietet eine gute Grundlage dafür, wie die gemeinsame Teilnahme an Unterricht und schulischen Angeboten durch ein Aufeinanderzugehen in der Praxis erreicht werden kann.en.

Wir halten es mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler für wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler an schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten sowie am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen. Die Voraussetzunge hierfür sind zu schaffen.

5. Islam an öffentlichen Schulen: a) Gleichberechtigte Vermittlung des Islams an den öffentlichen Schulen

Bündnis 90/DIE GRUNEN unterstützen das Konzept einer Religionskunde für alle Schulerinnen und Schuler an den öffentlichen Schulen Bremens, innerhalb derer alle Religionen Berücksichtigung finden. Die bekenntnisorientierte Unterweisung bleibt Aufgabe der Religionsgemeinschaften.

Die CDU Bremen hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zuerst einen Antrag zur Etablierung von Islamkunde als Alternativfach zum Unterricht in Biblischer Geschichte (BGU) eingebracht. Wir stehen nach wie vor dazu, aus dem Schulversuch Islamkunde an der Koblenzer Straße ein Alternativfach zu machen und dort anzubieten, wo es entsprechend nachgefragt wird. Eine allgemeine Religionskunde lehnen wir ab, weil wir überzeugt davon sind, das authentischer Religionsunterricht nur möglich ist, wenn er von theologisch voll ausgebildeten Lehrkräften erteilt wird, die selbst in der jeweiligen Religion zu Hause sind. Islamkunde soll grundsätzlich nur auf Deutsch und von in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden.

Im Land Bremen findet kein kirchlicher Religionsunterricht an Schulen statt, so wie es in der Landesverfassung verankert ist. Die in der Landesverfassung gewählte Formulierung „bekenntnismäßig nicht gebundener Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage“ ist jedoch mit Sicherheit reformbedürftig. Der damalige Sinn, im Sinne von Religionskunde über die bestehenden Religionen und Kulturen zu informieren, ohne dass dies durch die Kirchen selbst geschieht, sollte erhalten werden und auf nichtchristliche Religionen erweitert werden.

Die FDP tritt für einen Unterricht auf weltanschaulich neutraler Basis über die Weltreligionen im Rahmen eines Unterrichtsfaches ein. In diesem Unterrichtsfach sollen Schülerinnen und Schüler sowohl über die Historie als auch die gelebten Normen und Gebräuche der jeweiligen Religion unterrichtet werden. In die Gestaltung der Rahmenbildungspläne für dieses Unterrichtsfach sind die Religionsgemeinschaften gleichermaßen einzubeziehen. Der Unterricht erfolgt durch qualifiziertes und staatlich anerkanntes Lehrpersonal. Ein Zurückfallen hinter die „Bremer Klausel“ lehnen wir ab.

Wir erkennen die mehrsprachige und multiethnische Realität in Bremen an und setzen uns für ein würdevolles Miteinander in unserer Stadt ein, auch und gerade in den bremischen Bildungseinrichtungen. Wir befürworten anstelle des Biblischen Geschichtsunterrichts einen gemeinsamen Religionsunterricht für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher religiöser Orientierung. Die Abwahloption in das Fach Philosophie/Ethik soll jedoch erhalten bleiben.

Zu diesem Zweck unterstützen wir die Gründung eines Beirats bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, dem Vertreter der beiden christlichen Konfessionen, der jüdischen Gemeinde, den muslimischen Verbänden und anderer relevanter Religionsgemeinschaften angehören. Er soll in Bezug auf das Fach Religion beratenden Charakter haben.

b) Wie möchte Ihre Partei der zunehmenden Islamfeindlichkeit entgegen wirken?

Wir treten für die „Einbürgerung“ des Islams ein. Dazu gehören Anerkennung als gleichberechtigte Religion, Gleichstellung im Bildungswesen, Ausbildung von Imamen und muslimischen Religionslehrerinnen und –lehrern, Akzeptanz für Moscheen und Moscheebauprojekte im Stadtbild, islamische Friedhöfe und Gräberfelder und interkulturelle Öffnung aller gesellschaftlichen Bereiche gegenüber dem Islam. Bei der Bekämpfung der Islamfeindlichkeit ist aber zugleich die stärkere Beteiligung der Muslime selbst erforderlich. Eigeninitiativen und Bemühungen der muslimischen Organisationen in dieser Hinsicht werden wir auch künftig wie bisher jederzeit unterstützen.

Wir reichen den Menschen andere Nationen und mit Migrationshintergrund die Hand und unterstützen sie beim Aufbau ihres Lebens im Land Bremen. Im Gegenzug erwarten wir, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ausländischen Wurzeln oder Migrationshintergrund, die dauerhaft hier leben wollen, unsere Rechts- und Werteordnung akzeptieren, ohne dabei ihre eigenen Wurzeln oder Kultur aufgeben zu müssen. Nur wenn wir gegenseitige Vorurteile abbauen und Brücken bauen, werden wir Parallelgesellschaften verhindern Für die CDU Bremen ist dabei von herausragender Bedeutung, dass alle hier lebenden Menschen unsere freiheitlich demokratische Grundwerte und unsere Kultur anerkennen.

Die wichtigste Maßnahme ist die gemeinsame Arbeit von Muslimen und Nicht-Muslimen an allen Orten der Gesellschaft, in Schulen, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen, Stadtteilen, zivilgesellschaftlichen Organisationen. Zu unseren programmatischen Forderungen im Land Bremen gehört es, den öffentlichen Dienst und die öffentliche Verwaltung durch entsprechende Quoten verstärkt für Menschen mit Migrationshintergrund zu öffnen. Dies würde auch den Anteil von Muslimen, die in öffentlichen Schulen, Ämtern etc. beschäftigt sind, steigern.

DIE LINKE wird sich ferner konkret an den Bündnissen und Aktionen gegen den geplanten NPD-Aufmarsch zum 1.Mai in Bremen beteiligen. Wir sehen in diesen Bündnissen eine wichtige Grundlage für einen gemeinsamen Widerstand gegen Rassismus jedweder Art.

Wir halten weltanschaulich neutrale und objektive Informationen und Aufklärung in den Schulen für sehr wichtig. Am besten können Vorurteile durch ein gelebtes Miteinander von Menschen mit muslimische, Glauben und Angehörigen anderer Glaubensrichtungen etwa in Sportvereinen, Kultureinrichtungen etc. abgebaut werden.

4. Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus: a) Was trägt Ihre Partei zur Versachlichung der Debatte bei?

Bündnis 90/DIE GRUNEN stellen die Orientierung an den Menschenrechten sowie die verfassungsmäßigen Grundsatze des Rechtsstaates in den Mittelpunkt der Integrationspolitik. Das heißt, dass jede Form von Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung abzulehnen ist. Um dies in der Gesellschaft zu verankern, bedarf es einer breiten öffentlichen Diskussion und Aufklärung. An diesem Diskurs nimmt unsere Partei aktiv teil und gibt auf allen politischen Ebenen Impulse. Ebenso notwendig ist aber eine Erziehung zur Akzeptanz der gesellschaftlichen Vielfalt als Teil unseres Wertesystems, die bereits in der Vorschulbildung einsetzen muss. Hier ist die Mitwirkung der Bildungseinrichtungen gefordert, um die wir uns nachhaltig bemühen.

Die CDU Bremen hat innerparteilich ein Deutsch-Türkisches Forum eingerichtet und mit Dr. Oguzhan Yazici einen Kandidaten auf einem aussichtreichen Listenplatz für de Bürgerschaft (Landtag), der auf Grund seiner Biographie mit einem türkischen Migrationshintergrund die Arbeit der CDU Bremen mit einem neuen Blickwinkel bereichern wird, seine Erfahrungen einbringen kann und auch gezielt zum Beispiel auf Bremer Muslime zugehen kann.

Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus haben weltweit nach dem 11.September 2001 stark zugenommen und stellen eine gefährliche Form des gesellschaftlichen Rassismus dar, die von uns strikt abgelehnt wird. Eine neue Zuspitzung haben Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus auch durch die Sarrazin-Debatte erfahren. DIE LINKE hat sich von den rassistischen Thesen Sarrazins scharf distanziert.

Beiträge zur Versachlichung der Debatte

DIE LINKE hat im Oktober 2010 eine kritische Broschüre zur Sarrazin-Debatte veröffentlicht (siehe http://die-linke.de/fileadmin/download/folder/sarrazin-broschuere.pdf). Der Bremer Landesverband hat am 23.11.2010 eine kritische Veranstaltung zur Sarrazin-Debatte durchgeführt, der Bremer Jugendverband der LINKEN, ’solid, gerade eben am 24.02.2011. Aus unserer Perspektive geht es dabei nicht nur darum, die Debatte auf der Faktenebene zu versachlichen und antimuslimischen Verleumdungen und Pauschalierungen entgegen zu treten. Es ist auch notwendig sich offensiv dazu zu bekennen, dass Muslime ein selbstverständlicher Teil der deutschen Gesellschaft sind und dass es eine fundamentale Verdrehung der Integrationsdebatte ist, die Leistung der Integration einseitig den Muslimen zuzuweisen oder gar „Vorleistungen“ zu erwarten.

Wir diskutieren Fragen des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Glaubenszugehörigkeit sachbezogen und versuchen den Dialog mit allen relevanten Religions- und Glaubensgemeinschaften.

Auch wir sind besorgt über die zunehmenden islamfeindlichen Tendenzen in unserer Gesellschaft. Sie stören unser Zusammenleben empfindlich und gefährden die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes. Diesen entgegenzutreten sehen wir als außerordentlich wichtige Aufgabe.

Ebenso bekämpfen wir Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antiziganismus und andre Formen der Menschenfeindlichkeit.

3. Vertretung der Muslime in öffentlichen Gremien, insbesondere durch die „Schura – Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V.“

Das Fehlen verbindlicher Ansprechpartner auf Seiten der Bremer Muslime hat lange den Dialog zwischen ihnen und den staatlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen erschwert. Deshalb haben Bündnis 90/DIE GRÜNEN es sehr begrüßt, als 2006 die Schura – Islamische Religionsgemeinschaft Bremen – als Dachverband der muslimischen Organisationen in Bremen gegründet wurde. Um die Belange der Muslime nachhaltig zu vertreten und die Gleichbehandlung nicht nur auf theoretischer Ebene stehen zu lassen, ist eine Vertretung in öffentlichen Gremien, wo immer rechtlich möglich, anzustreben. Aus unserer Sicht stärkt dies auch das in der Schura vorhandene Selbsthilfepotenzial. Wünschenswert wäre daher auch, an der Einbindung weiterer islamischer Gemeinschaften in den Dachverband zu arbeiten.

Wie auch in der Frage eines Staatsvertrages ist eine Vertretung der Muslime in öffentlichen Gremien eine Frage eines gemeinsamen Ansprechpartners. Die CDU Bremen würde in diesem Fall eine Absprache der muslimischen Dachorganisationen begrüßen. Dazu müsste, wenn es eine vertragliche Regelung gibt, eine einvernehmliche Absprache getroffen werden.

Wo Religionsgemeinschaften in öffentlichen Gremien vertreten sind, ist es notwendig, dass auch die muslimische Glaubensgemeinschaft eine entsprechende Vertretung erhält. Dies betrifft z.B. den Rundfunkrat oder die Ethikkommission. Auch bei den üblichen Verbändeanhörungen zu Gesetzesvorhaben sollte es selbstverständlich sein, die muslimischen Vertretungen einzubeziehen.

Eine Repräsentanz von Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung unterstützen wir in den Gremien, in denen eine Vertretung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Glaubensrichtung üblich ist. Hierzu zählen etwa Rundfunkräte öffentlich rechtlicher Sendeanstalten.

2. Anerkennung der „Schura – Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e. V.“ als Körperschaft des öffentlichen Rechtes

Wir treten dafür ein, die Schura als allgemeine Vertretung der verschiedenen islamischen Bekenntnisse in Bremen anzuerkennen. Die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ihr analog zu den anderen genannten Religionsgemeinschaften zuzuerkennen. Auch dies ist für uns ein Kriterium der Gleichbehandlung der Religionen im Bundesland Bremen.

Der Status der Kirchen als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ ist Ausdruck dafür, dass die Religionspflege nicht staatliche, wohl aber öffentliche Aufgabe ist. Dies muss grundsätzlich auch für Muslime gelten, auch wenn diese sich nicht der staatskirchenrechtlichen Tradition „gemäß“ organisieren können oder wollen. Um Vertragspartner eines Staatsvertrags zu werden bedarf es des Körperschaftsstatus nicht. Voraussetzung ist allerdings nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes das Kriterium der „Gewähr der Dauer“.

Zu dieser Frage besteht bei der LINKEN im Land Bremen noch keine abschließende Meinung. Die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts bietet für Religionsgemeinschaften natürlich Vorteile. Es bestehen unsererseits jedoch auch Einwände, ob Religionsgemeinschaften als Träger eines öffentlichen Auftrags angesehen werden sollten, da dies ihre Unabhängigkeit vom Staat notwendig einschränkt. Auf jeden Fall ist die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts keine Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags mit dem Land Bremen wie unter (1) positiv diskutiert.

Um den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen, sind seitens der beantragenden Religions- bzw. Glaubensgemeinschaft durch Gesetz und Rechtsprechung definierte einschlägige Kriterien zu erfüllen. So muss sich die Religionsgemeinschaft mit ihren Handlungen im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Weiterhin werden unter anderem Anforderungen an die organisatorische Ordnung der Gemeinschaft gestellt. Die für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts notwendigerweise zu erfüllenden Kriterien sind für sämtliche antragstellenden Religions- und Glaubensgemeinschaften allgemein gültig.

Es ist uns bekannt, dass im Islam noch keine einheitliche Institution existiert. Daher legen wir Wert darauf, dass der Dialog und die Verhandlungen mit den drei großen Dachverbänden geführt werden. Die Bevorzugung eines Verbandes würde gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen.