5. Islam an öffentlichen Schulen: a) Gleichberechtigte Vermittlung des Islams an den öffentlichen Schulen
Bündnis 90/DIE GRUNEN unterstützen das Konzept einer Religionskunde für alle Schulerinnen und Schuler an den öffentlichen Schulen Bremens, innerhalb derer alle Religionen Berücksichtigung finden. Die bekenntnisorientierte Unterweisung bleibt Aufgabe der Religionsgemeinschaften.
Die CDU Bremen hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zuerst einen Antrag zur Etablierung von Islamkunde als Alternativfach zum Unterricht in Biblischer Geschichte (BGU) eingebracht. Wir stehen nach wie vor dazu, aus dem Schulversuch Islamkunde an der Koblenzer Straße ein Alternativfach zu machen und dort anzubieten, wo es entsprechend nachgefragt wird. Eine allgemeine Religionskunde lehnen wir ab, weil wir überzeugt davon sind, das authentischer Religionsunterricht nur möglich ist, wenn er von theologisch voll ausgebildeten Lehrkräften erteilt wird, die selbst in der jeweiligen Religion zu Hause sind. Islamkunde soll grundsätzlich nur auf Deutsch und von in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden.
Im Land Bremen findet kein kirchlicher Religionsunterricht an Schulen statt, so wie es in der Landesverfassung verankert ist. Die in der Landesverfassung gewählte Formulierung „bekenntnismäßig nicht gebundener Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage“ ist jedoch mit Sicherheit reformbedürftig. Der damalige Sinn, im Sinne von Religionskunde über die bestehenden Religionen und Kulturen zu informieren, ohne dass dies durch die Kirchen selbst geschieht, sollte erhalten werden und auf nichtchristliche Religionen erweitert werden.
Die FDP tritt für einen Unterricht auf weltanschaulich neutraler Basis über die Weltreligionen im Rahmen eines Unterrichtsfaches ein. In diesem Unterrichtsfach sollen Schülerinnen und Schüler sowohl über die Historie als auch die gelebten Normen und Gebräuche der jeweiligen Religion unterrichtet werden. In die Gestaltung der Rahmenbildungspläne für dieses Unterrichtsfach sind die Religionsgemeinschaften gleichermaßen einzubeziehen. Der Unterricht erfolgt durch qualifiziertes und staatlich anerkanntes Lehrpersonal. Ein Zurückfallen hinter die „Bremer Klausel“ lehnen wir ab.
Wir erkennen die mehrsprachige und multiethnische Realität in Bremen an und setzen uns für ein würdevolles Miteinander in unserer Stadt ein, auch und gerade in den bremischen Bildungseinrichtungen. Wir befürworten anstelle des Biblischen Geschichtsunterrichts einen gemeinsamen Religionsunterricht für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher religiöser Orientierung. Die Abwahloption in das Fach Philosophie/Ethik soll jedoch erhalten bleiben.
Zu diesem Zweck unterstützen wir die Gründung eines Beirats bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, dem Vertreter der beiden christlichen Konfessionen, der jüdischen Gemeinde, den muslimischen Verbänden und anderer relevanter Religionsgemeinschaften angehören. Er soll in Bezug auf das Fach Religion beratenden Charakter haben.