b) Schaffung der Voraussetzungen an öffentlichen Schulen für muslimische Schüler und Schülerinnen zur Teilnahme an Klassenfahrten, Sport- und Schwimmunterricht sowie Gebetsmöglichkeiten

Die Teilnahme an Klassenfahrten, Sport- und Schwimmunterricht muss für alle Schülerinnen und Schuler möglich sein. Die dafür nötigen Voraussetzungen und Rücksichtnahmen sollten. Gegenstand des konkreten und lösungsorientierten Dialogs zwischen Eltern und Schule sein. Hierfür ist eine stärkere Mitwirkung muslimischer Eltern in den Elternvertretungen und sonstigen Gremien notwendig.

Aus Sicht der CDU Bremen ist es nicht erforderlich, Sondern an öffentlichen Schulen für die Teilnahme muslimischer Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Das Schulrecht sieht die grundsätzliche Koedukation von Mädchen und Jungen in allen Fächern vor. Auch die Teilnahme an Schulausflügen und Klassenfahrten ist durch die Schulpflicht geboten. Ggf. muss auf besondere Verhaltensweisen von den Schülerinnen und Schüler selbst geachtet werden. Die Einrichtung von Gebetsräumen an Schulen oder Hochschulen lehnen wir ab. Das persönliche Gebet kann im Rahmen der freien Religionsausübung im Stillen in entsprechenden Unterrichts und Vorlesungspausen erfolgen.

Die gemeinsame Teilnahme an Klassenfahrten und die Teilnahme an Sport- und Schwimmunterricht stellt ein pädagogisch und sozial sehr wichtiges Element des schulischen Lebens dar. Grundsätzlich sollte daher nach Wegen gesucht werden, wie diese Teilnahme auch für muslimische Schülerinnen und Schüler möglich gemacht werden kann. Dies sollte auf der Ebene der einzelnen Schule gelöst werden, aber das wechselseitige Problembewusstsein sollte zentral gefördert werden.

Der in der Landesverfassung Art. 33 verankerte Grundsatz der sogenannten „Duldsamkeit“ gebietet die Rücksichtnahme der Schule auf die religiösen Empfindungen aller Schülerinnen und Schüler. Die gemeinsame Handreichung des BMI und der Deutschen Islamkonferenz vom Juni 2009 bietet eine gute Grundlage dafür, wie die gemeinsame Teilnahme an Unterricht und schulischen Angeboten durch ein Aufeinanderzugehen in der Praxis erreicht werden kann.en.

Wir halten es mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler für wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler an schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten sowie am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen. Die Voraussetzunge hierfür sind zu schaffen.